AGB

  1. Angebote
     
    1. Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allen Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.
    2. Gegenüber den in unseren Prospekten angegebenen Maß- und Gewichtsangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind Abweichungen zulässig.
    3. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Einwilligung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
       
  2. Auftragserteilung

    1. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist bzw. ausgeliefert wird.
    2. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
    3. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster und dgl. Mündliche Angaben über Abmessungen u. dgl. bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
       
  3. Umfang der Lieferung

    1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
    2. Aus fertigungstechnischen Gründen müssen wir uns für nicht lagermäßig geführte Produkte eine Minder/Mehrlieferung bis zu 10% bei entsprechender Berechnung ohne besondere vorherige Benachrichtigung vorbehalten.
       
  4. Lieferzeit
     
    1. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.
    2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse; die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten gleichviel ob sie in unserem Werk oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Auswirkungen von Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichem. Wird die Lieferung oder Leistung durch die oben angeführten Umstände unmöglich, so werden wir damit von der Lieferverpflichtung befreit.
    3. Teillieferungen sind auf Kosten des Bestellers gestattet.
    4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
       
  5. Versand, Gefahrübergang, Versicherung

    1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers/Käufers.
    2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch bei frachtfreier Lieferung, wenn die Sendung unser Betriebsgelände verlassen hat.
    3. Versicherung gegen Transportschäden und andere Waren-Versicherungen schließen wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers und auf dessen Rechnung ab.
    4. Liefermengen-Differenzen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware uns vom Besteller/ Empfänger schriftlich mitzuteilen.
       
  6. Preise

    1. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Das gleiche gilt bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen.
    2. Den Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugerechnet.
    3. Es gelten die Preise entsprechend der Auftragsbestätigung bis zu einer Lieferzeit von 4 Monaten; bei längeren Lieferzeiten kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Geltung.
       
  7. Zahlungsbedingungen

    1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder 30 Tagen netto, wenn nicht anders lautende Abmachungen getroffen werden. Beträge bis zu  100.- EUR sind ohne jeden Abzug innerhalb 20 Tagen zahlbar.
    2. Bei Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der für uns zuständigen Landeszentralbank berechnet.
    3. Erstlieferungen erfolgen gemäß separat getroffener Vereinbarung gegen Vorauskasse oder unter Nachnahme.
    4. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlaß zu berechtigtem Zweifel an der weiteren Einhaltung der ordnungsmäßigen Zahlung seitens des Bestellers bieten, z.B. Vergleichsverfahren, unmittelbar bevorstehende Zahlungseinstellungen u.ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und von der weiteren Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten. Dies entbindet den Besteller nicht von seinen Verpflichtungen aus von uns bereits erfüllten Teilen des Vertrages.
    5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft.
    6. Unsere im Außendienst tätigen Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt, wenn sie nicht ausdrücklichen von uns im Einzelfall dazu ermächtigt werden. Das unaufgeforderte Vorlegen der extra ausgefertigten Berechtigung ist ihnen dann von uns auferlegt.
       
  8. Reklamation und Mängelhaftung

    1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muß uns unverzüglich bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach Entgegennahme - schriftlich mitgeteilt werden.
    2. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu gelten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Besteller.
    3. Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird keine Gewähr übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische, elektrische oder mechanische Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen.
    4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
    5. Der Besteller hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls nach Mängelrüge einwandfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns nicht geleistet werden kann.
       
  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns.
    2. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl-, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
    3. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, sind nur mit unserer Zustimmung zulässig. Im Falle der Veräußerung der Waren gelten die gegen den weiteren Erwerber entstehenden Forderungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers in Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten. Von Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
       
  10. Erfüllungsort

    Erfüllungsort ist Stangengrün.
     
  11. Gerichtsstand

    Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein Öffentlich-Rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.


Stand 01.10.2003